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   BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97   

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https://dejure.org/1997,5074
BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97 (https://dejure.org/1997,5074)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1997 - 2 StR 100/97 (https://dejure.org/1997,5074)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1997 - 2 StR 100/97 (https://dejure.org/1997,5074)
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Oralverkehr

§ 178 StGB aF (§ 177 StGB nF), § 24 StGB, Freiwilligkeit, unmittelbar nachfolgende Tat

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Teilerfolg bei Revision gegen Verurteilung wegen Sexualdelikten - Berücksichtigung eines Rücktritts vom unbeendeten Versuch der sexuellen Nötigung - Versuchte sexuelle Nötigung durch Verlangen nach Oralverkehr - Vorbereitungshandlungen zur sexuellen Nötigung bzw. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24, § 178

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 385
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.05.1990 - 2 StR 41/90

    Straferschwerende Berücksichtigung der rechtswidrigen und schuldhaften Erfüllung

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97
    Für die Beurteilung der Rücktrittsfrage ist es unerheblich, daß der Angeklagte seine geschlechtliche Befriedigung dann durch den erzwungenen Geschlechtsverkehr zu erlangen suchte (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Mai 1990 - 2 StR 41/90).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88

    Anforderungen an das Freiwilligkeits-Merkmal beim Rücktritt vom Versuch der

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97
    Das Landgericht hat in dem Verlangen nach Oralverkehr zu Recht eine versuchte sexuelle Nötigung gesehen, die im Gegensatz zu den Manipulationen am Unterkörper und an der Scheide der Frau nicht nur eine typische Vorbereitungshandlung für die Verwirklichung des erzwungenen Geschlechtsverkehrs war (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5; BGH, Beschluß vom 4. April 1995 - 5 StR 90/95).
  • BGH, 20.08.1992 - 4 StR 302/92

    Anfechtung des Urteils durch den Nebenkläger, mit dem Ziel einer Änderung des

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97
    Das Landgericht hat in dem Verlangen nach Oralverkehr zu Recht eine versuchte sexuelle Nötigung gesehen, die im Gegensatz zu den Manipulationen am Unterkörper und an der Scheide der Frau nicht nur eine typische Vorbereitungshandlung für die Verwirklichung des erzwungenen Geschlechtsverkehrs war (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5; BGH, Beschluß vom 4. April 1995 - 5 StR 90/95).
  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87

    Verhältnis von sexueller Nötigung zur versuchten Vergewaltigung - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97
    Das Landgericht hat in dem Verlangen nach Oralverkehr zu Recht eine versuchte sexuelle Nötigung gesehen, die im Gegensatz zu den Manipulationen am Unterkörper und an der Scheide der Frau nicht nur eine typische Vorbereitungshandlung für die Verwirklichung des erzwungenen Geschlechtsverkehrs war (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5; BGH, Beschluß vom 4. April 1995 - 5 StR 90/95).
  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 540/92

    Gewaltanwendung - Sexuelle Handlung - Tatvorbereitung - Unrechtsgehalt -

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97
    Das Landgericht hat in dem Verlangen nach Oralverkehr zu Recht eine versuchte sexuelle Nötigung gesehen, die im Gegensatz zu den Manipulationen am Unterkörper und an der Scheide der Frau nicht nur eine typische Vorbereitungshandlung für die Verwirklichung des erzwungenen Geschlechtsverkehrs war (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5; BGH, Beschluß vom 4. April 1995 - 5 StR 90/95).
  • BGH, 04.04.1995 - 5 StR 90/95

    Sexuelle Nötigung - Oralverkehr - Versuch - Typische Vorbereitungshandlung -

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97
    Das Landgericht hat in dem Verlangen nach Oralverkehr zu Recht eine versuchte sexuelle Nötigung gesehen, die im Gegensatz zu den Manipulationen am Unterkörper und an der Scheide der Frau nicht nur eine typische Vorbereitungshandlung für die Verwirklichung des erzwungenen Geschlechtsverkehrs war (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5; BGH, Beschluß vom 4. April 1995 - 5 StR 90/95).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Auch die Entscheidung, von der Tatausführung abzusehen, um eine andere Tat zu beginnen, ist in der Rechtsprechung als freiwillige Entscheidung anerkannt, weil es auf eine Bewertung der Motivation insoweit nicht ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 5 StR 115/13, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 13. März 2001 - 4 StR 567/00, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 12. März 1997 - 2 StR 100/97, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, juris Rn. 7).
  • BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16

    Rücktritt vom versuchten Heimtückemord als Einzelakt innerhalb einer natürlichen

    Dies gilt unabhängig davon, ob das Geschehen auf dem Balkon und dasjenige in der Küche als natürliche Handlungseinheit anzusehen und daher tateinheitlich verknüpft sind (s. bereits BGH, Beschluss vom 12. März 1997 - 2 StR 100/97, NStZ 1997, 385; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Januar 2001 - 4 StR 520/01, NStZ-RR 2002, 168).
  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    Diese war auch freiwillig: Auf die Bewertung des Rücktrittsmotivs kommt es nach gefestigter Rechtsprechung nicht an, sodass das freiwillige Abrücken von einer Tat, nur um eine andere zu begehen, dennoch die Voraussetzungen des Rücktritts hinsichtlich der zunächst geplanten Tat erfüllt (BGH, Urteil vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55 -, BGHSt 7, 296, juris; BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - 4 StR 347/06 -, juris; BGH, Beschluss vom 12.03.1997 - 2 StR 100/97 -, juris; Fischer, StGB, § 24 Rn. 19c m.w.N.).

    Die Haupttäter in Auschwitz sahen freiwillig i.S.d. § 24 Abs. 1 S. 1 StPO von der Ermordung der Nebenklägerin mittels Giftgas ab - dass sie dies unter gleichzeitigem Beginn eines neuen Versuchs, sie durch die Bedingungen im Lager von A.-B. zu töten, getan haben mögen, ist aufgrund der bereits dargestellten Irrelevanz des Rücktrittsmotivs unbeachtlich (BGH, Urteil vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55 -, BGHSt 7, 296, juris; BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - 4 StR 347/06 -, juris; BGH, Beschluss vom 12.03.1997 - 2 StR 100/97 -, juris; Fischer, StGB, § 24 Rn. 19c m.w.N.).

  • BGH, 05.05.2009 - 5 StR 132/09

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (fehlgeschlagener Versuch; weitere

    Für die Beurteilung der Rücktrittsfrage ist es unerheblich, dass der Angeklagte seine geschlechtliche Befriedigung dann durch andere sexuelle Handlungen zu erlangen suchte (BGH NStZ 1997, 385; NStZ-RR 2002, 168; s. auch BGH StV 1996, 372).
  • BGH, 29.01.2002 - 4 StR 520/01

    Versuchte Vergewaltigung; strafbefreiender Rücktritt (unbeendeter,

    Für die Beurteilung der Rücktrittsfrage ist es unerheblich, daß der Angeklagte seine geschlechtliche Befriedigung dann durch andere erzwungene sexuelle Handlungen zu erlangen suchte (BGH NStZ 1997, 385).
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